… Folgt man einem Schreiben der Bayerischen Gesundheitsministerin scheint das Gesetz schlicht unnütz zu sein.
… Voraussetzung dafür sei, so die Gesundheitsministerin in ihrer Antwort vom 28. Mai, dass „eine übertragbare Krankheit im Sinn des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der bayerischen Bevölkerung so zahlreich oder in so schwerer Ausprägung auftritt oder aufzutreten droht, dass dadurch die Versorgungssicherheit durch das öffentliche Gesundheitswesen und die Gesundheit oder das Leben einer Vielzahl von Menschen ernsthaft gefährdet erscheint“.
Angesichts der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen bestehe dafür aber „noch keine Notwendigkeit“, so Huml. Und diese Notwendigkeit bestand offenbar auch nicht in den Monaten zuvor und auch nicht am 25. März
… Unter Umständen liegt das Kleinreden des ehemals als so dringlich und wichtig erachteten Bayerischen Infektionsschutzgesetzes aber auch darin begründet, dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages keinen Monat später in einem Gutachten zu dem Schluss kam, dass es in weiten Teilen verfassungswidrig sein dürfte.